Rechtsprechung
OLG Celle, 04.12.2001 - 4 W 313/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,9692) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Wohnungseigentümer muss Fensteraustausch ermöglichen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
WEG § 14 Nr. 4
Duldungspflichten des Wohnungseigentümers hinsichtlich Instandsetzungsarbeiten
Papierfundstellen
- ZMR 2002, 293
Wird zitiert von ... (3)
- AG Brandenburg, 16.07.2021 - 31 C 79/21
Zwangsversteigerung: Sachverständiger darf Grundstück besichtigen
Hier liegt aber insbesondere auch ein besonderer Grund für das Betreten und die Besichtigung der vormals gemeinsam genutzten Ehewohnung durch den vom Vollstreckungsgericht beauftragten Sachverständigen auch unter Beachtung von Art. 13 GG vor ( Reichsgericht , Urteil vom 06.02.1923, Az.: III 299/22, u.a. in: RGZ Band 106, Seiten 270 ff.; OLG Bremen , Beschluss vom 22.08.2017, Az.: 5 WF 62/17, u.a. in: NJW 2017, Seiten 3245 f.; OLG Celle , Urteil vom 04.12.2001, Az.: 4 W 313/01, u.a. in: ZMR 2002, Seite 293; LG Essen , Beschluss vom 12.10.2015, Az.: 13 T 35/15, u.a. in: WuM 2016, Seiten 108 f.; LG Hamburg , Urteil vom 27.11.2013, Az.: 318 S 34/13, u.a. in: ZMR 2014, Seiten 392 ff.; AG Coesfeld , Urteil vom 15.10.2013, Az.: 4 C 210/13, u.a. in: ZMR 2015, Seiten 452 f.; AG Wetzlar , Beschluss vom 16.11.2001, Az.: 32 C 2017/01 (32), u.a. in: FamRZ 2002, Seiten 1500 f.; AG Erkelenz , Urteil vom 07.04.2000, Az.: 8 C 182/00, u.a. in: ZMR 2000, Seiten 388 f.; AG Aachen , Urteil vom 03.04.1998, Az.: 15 C 121/98, u.a. in: FamRZ 1999, Seiten 848 f.; AG Wedding , Beschluss vom 06.07.1984, Az.: 10 C 427/84, u.a. in: Grundeigentum 1985, Seite 155 ). - AG Hamburg-Blankenese, 27.02.2013 - 539 C 26/12
Keine Handwerker beauftragt: Kein vorsorgliches Zutrittsrecht
Für das künftige Verfahren weist das Gericht darauf hin, dass auch bei Durchsetzung der Duldungspflicht nach § 14 Nr. 4 WEG zeitlich nach Beschlussfassung über die Beauftragung konkreter Handwerksunternehmen ein Betretungsrecht für diese Handwerker nur in Betracht kommt, "soweit dies zur Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums wirklich erforderlich ist" (vgl. OLG Celle, ZMR 2002, 293). - AG Bremen-Blumenthal, 14.03.2018 - 44 C 2010/17
Wärmedämmverbundsystem - Duldungspflichten Wohnungseigentümer
Zweifel an der Erforderlichkeit der durchzuführenden Maßnahme bestehen nach alledem nicht (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 04.12.2001, Az.: 4 W 313/01;… Hogenschurz in: Jennißen, WEG, 2008, § 14, Rn. 25).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 10.10.2001 - 3 Wx 231/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,6406) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wohnungseigentümer; Wohnungseigentümergemeinschaft; Abänderung der Miteigentumsanteile; Kostenverteilungsschlüssel; Teilungserklärung; Nutzung des Sondereigentums; Risikosphäre
- Judicialis
- rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anspruch auf Abänderung der Anteile bei Nutzungsveränderung?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Erkelenz - 10 II 10/99
- LG Mönchengladbach - 2 T 144/00
- OLG Düsseldorf, 10.10.2001 - 3 Wx 231/01
Papierfundstellen
- FGPrax 2002, 11
- ZMR 2002, 293
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 16.03.2001 - 3 Wx 51/01
Nichtiger Mehrheitsbeschluss über Verteilung der Bewirtschaftungskosten - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.2001 - 3 Wx 231/01
Ein Anspruch auf Abänderung der Miteigentumsanteile oder auch lediglich des Kostenverteilungsschlüssels aus § 242 BGB kommt nur dann in Betracht, wenn eine nicht sachgerechte Festlegung der Miteigentumsanteile gegeben ist und darüber hinaus außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der geltenden Regelung als unbillig und als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (vgl. Senat ZMR 2001, 722; Bay ObLGZ 91, 396, 398 ).